MOSKAU, 03.August – RAPSI. Die ersten fünf Tage im Prozess gegen die Mitglieder der Punkband Pussy Riot, die eine aufsehenerregende Aktion in der Moskauer Christi-Erlöser-Kathedrale durchgeführt hatten, sind vorüber. In dieser Zeit wurde die Anklageschrift verlesen, neun Geschädigte und einige Zeugen befragt, die Frauen haben bereut, um Verzeihung gebeten, aber keine Schuld eingestanden.

Die Verhandlungen dauerten von morgens bis in den späten Abend, müssten allerdings mehrfach unterbrochen werden, da es ärztliche Hilfe für die Frauen notwendig wurde, die durch den harten Zeitplan für die Gerichtsverhandlung und die schweren Bedingungen in der Untersuchungshaft erschöpft waren; oder das Gerichtsgebäude musste wegen einer telefonischen Bombendrohung geräumt werden. Kein Tag ging ohne einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin vorüber, einmal beantragten das sogar die Geschädigten.

Fünf Frauen kamen Ende Februar in die Christi-Erlöser-Kathedrale, zogen Masken über und führten am Altar ein „Punkgebet“ durch. Der Videoclip kam ins Internet und rief viel Resonanz in der Gesellschaft hervor. Im März wurden drei Beteiligte - Nadezhda Tolokonnikova, Marija Alechina und Ekaterina Samutsevitch – verhaftet, die Ermittler beschuldigten sie des „Rowdytums“. Den Frauen drohen bis zu sieben Jahre Haft.

 

ERSTER TAG. REUE OHNE SCHULD

Am Montag, dem 30.Juli, war die Sitzung des Moskauer Chamovnikij-Gerichtes unerwartet lang: sie begann um 11:00 Uhr und endete kurz vor 22:00 Uhr.

Die Verhandlung begann mit dem Antrag des Staatsanwaltes, Video- und Filmaufnahmen und die Übertragung während der Befragung der Geschädigten der Zeugen und der Aufnahme der Sachbeweise zu verbieten. Die Geschädigten unterstützten den Antrag. Ihr Anwalt verkündete, dass während der Verhandlung die Ehre und Würde der Geschädigten beleidigt würde, außerdem werde moralischer Druck auf sie ausgeübt.

Gegen diesen Antrag sagte der Anwalt der Angeklagten Mark Feygin, dass die Rechtspflegeorgane auch so ausreichende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hätten. „Nicht einmal ein Teil einer Gerichtsverhandlung darf hinter verschlossenen Türen stattfinden, das ergibt sich aus der Angelegenheit selbst,“ so Feygin.

Die Richterin Marina Syrova gab dem Antrag allerdings statt und die Videoübertragung wurde unterbrochen. Am ersten Tag der Verhandlung verlas der Staatsanwalt die Anklage. Die Frauen erklärten sich für unschuldig im Hinblick auf die Begehung des Straftatbestandes, der in § 213 StGB RF (Rowdytum) beschrieben wird. Insbesondere Nadezhda Tolokonnikova machte in ihrer Erklärung klar, dass ein Schuldeingeständnis hiesse, „falsches Zeugnis gegen sich selbst abzulegen“. Die Angeklagte sagte, dass sie nicht das Ziel gehabt habe, jemanden zu beleidigen und dass es ihr leid tue, dass das geschehen sei. Nach ihren Worten hatte der Auftritt nur politische und künstlerische Ziele. „Vielleicht hatten wir nicht das Recht, damit in einen rituellen Raum zu gehen“, so Tolokonnikova.

Ebenso äußerten sich Alechina und Samutsevitch. Dabei entschuldigten sich alle drei Frauen bei den Gläubigen für ihr Verhalten in der Kathedrale.

Das Gericht lehnte es am Montag ab, Patriarch Kirill, den Theosophen Gajdar Dzhemal und Experten und Spezialisten aus den Bereichen Kunst, Philosophie und Religion zu laden. Das hatte die Verteidigung beantragt. Nach Meinung der Richterin sei der Antrag, diese Personen als Zeugen zu hören, verfrüht und könne nach der Beweisaufnahme entschieden werden.

 

ZWEITER TAG: WIE SIEHT EIN BESESSENER AUS?

Der zweite Verhandlungstag war schon nicht mehr ganz so lang, die Befragunge der Geschädigten wurde fortgesetzt. Der Altardiener Vasilij Tsyganjuk erklärte, dass er die Entschuldigungen der Angeklagten gehört habe und sie annehme. „Aber Entschuldigungen müssen von Herzen kommen und dürfen kein Text sein, den ein Anwalt vorliest“, sagte er.

Die Frage der Angeklagten Alechina, ob er ihre Entschuldigung annehme, verwirrte ihn anfangs. „Nicht ich, sonder Gott muss um Entschuldigung gebeten werden.“

Die Anwälte der Geschädigten stellten dem Zeugen einige Fragen über „Besessene“ und ob solche Leute versuchen könnten, in der Kirche zu tanzen und den Ambon zu betreten. „Ich habe gesehen wie jemand schreit, auf den Boden fällt, aber Tanzende gab es nicht, normalerweise tanzen sie nicht“, antwortete er.

„Sind ihrer Meinung nach diese Frauen besessen?“ fragte ein Anwalt den Geschädigten Tsyganjuk. Die Richterin lies diese Frage nicht zu und merkte an, dass der Zeuge über keine medizinischen Kenntnisse verfüge. Die Erwiderung der Anwälte, dass Besessenheit kein medizinischer Begriff sei, hatte keinen Einfluss auf ihre Entscheidung. Erörterungen über die Juridiven wurden ebenfalls unterbunden.

Während der Verhandlung bat eine der Angeklagten, Alechina, das Gericht, ihr Zeit zum Schlafen, Essen und für die Prozessvorbereitung einzuräumen. Sie erklärte, dass sie nach der Verhandlung am Vortag, die gegen 22:00 Uhr geendet hatte, erst spät ins Untersuchungsgefängnis zurückgebracht worden war. „Sie bekommen nichts zu essen und dürfen nicht schlafen. Das ist Folter,“ ergänzte ihre Anwältin Violetta Volkova.

Der Bitte wurde nicht stattgegeben und die Anhörung der Geschädigten ging weiter. Der Sicherheitsbedienstete Sergej Beloglazov erzählte, wie er aufgrund seines seelischen Traumas in den zwei Monaten nach dem Punkgebet nicht arbeiten gehen konnte. Beloglazov, der in Afghanistan gedient hat, erklärte, dass er schon zehn Jahre in der Kathedrale arbeite, in dieser Zeit sei das der erste derartige Vorfall gewesen. Nach seinen Worten ließen die schwerwiegenden Erinnerungen nicht zu, dass er in Ruhe seinen Arbeitsverpflichtungen nachgehen konnte.

Die Kerzenfrau Tatjana Anosova erwähnte in ihrer Aussage, dass die Erinnerung an die Aktion von Pussy Riot sie nach wie vor zum Weinen bringe. Die Geschädigte weinte sogar im Gerichtssaal.

„Sie haben mir praktisch ins Gesicht  gespuckt, in die Seele, in die Seele meines Herrn“, sagte Anosova. Die Geschädigte ergänzte, dass sie von Pussy Riots Liedtext „nichts verstanden habe – dem Herrn sei Dank“.

Auch diese Geschädigte machte keine Schadenersatzansprüche gegen die Angeklagten geltend.

Zum Ende der Verhandlung brachte die Verteidigung vor, dass Unterlagen gefälscht seien, es tauchten 100 neue Seiten auf, und die Aussagen der Geschädigten seien kopiert worden. Nach Meinung des Anwaltes Nikolaj Polozov kann das ein Beweis dafür sein, dass der Ermittler nicht die Aussagen der Geschädigten protokolliert, sondern eigenständig Textteile in die Unterlagen eingefügt habe. Die Anwältin Violetta Volkova äußerte ihre Meinung, dass dieser Umstand dazu führen könne, dass Personen unter den Geschädigten wegen Falschaussage zur Verantwortung gezogen werden könnten.

Die Erklärung der Anwälte fand keine Beachtung.

 

DRITTER TAG: BESONDERHEITEN BEI GERICHTSREPORTAGEN

Der Mittwoch begann für die anwesenden Gerichtsreporter mit einer unangenehmen Neuigkeit – das Chamovnikij-Gericht schränkte die Berichterstattung über diesen Fall ein.

„In Online-Reportagen über den Fall ist es verboten, die tatsächlichen Umstände des Falles, die die Zeugen in ihren Aussagen angeben, darzustellen“, sagte die Pressesprecherin Darja Ljach. Sie erklärte, dass das notwendig sei, damit die Zeugen nicht wüssten, was ihre Vorgänger aussgesagt hätten. Die Strafprozessordnung verbiete es, dass Zeugen vor ihrer Aussage an der Verhandlung teilnähmen, damit ihre Aussagen objektiv seien und ihr Gesichtspunkt nicht von den Informationen durch die anderen Augenzeugen beeinflusst würde.

Ljach ergänzte, dass die Journalisten stattdessen über die Eindrücke, die die Zeugen durch das Gesehene gehabt hätten, und die Gefühle, die das Punkgebet hervorgerufen habe, und andere Einzelheiten berichten könnten.

Etwas später stellte sich heraus, dass allen drei Mitgliedern von Pussy Riot, die schon im Verhandlungssaal waren, schlecht geworden war und ärztliche Hilfe geholt wurde – zum Gerichtsgebäude kamen tatsächlich drei Notarztfahrzeuge.

Am Mittwoch begann außerdem die Befragung der ersten Zeugen der Anklage. So sagte der Experte Oleg Ugrik, dass die Aktion der Angeklagten „gegen die Kirche gerichtet“ gewesen sei. Nach seinen Worten hört man den Hass gegen die russisch-orthodoxe Kirche im Text des Liedes, das von der Punkband aufgeführt wurde. Ugrik kritisierte ebenfalls den Bandnamen, den er als „Eitriges Wüten“ übersetzte, und das Äußere der Frauen in der Kathedrale und dass sie „eine Widerlichkeit an einem heiligen Ort, dem Ambo, begangen“ hätten.

 

VIERTER TAG. TELEFONTERRORISMUS

Am vierten Tag drohte die Verhandlung direkt am Morgen zu platzen. Ein Unbekannter teilte über Telefon mit, das im Gebäude des Chamovnikij-Gerichtes eine Bombe sei – das stellte sich als falsch heraus, aber die Polizei brauchte Zeit für die Überprüfung des Gebäudes.

Im Laufe des Tages wurde auch der Vater eines der Bandmitglieder, Stanislav Samutsevitch, als Zeuge gehört. Er erklärte, dass seine Tochter Ekaterina nicht an dem Punkgebet teilgenommen habe, weil sie fast sofort nach Betreten der Kathedrale festgehalten worden war.

Samutsevitch ergänzte, dass das auch durch die Aufzeichnungen der Videokameras bestätigt würde, die er gemeinsam mit den Ermittlern angesehen habe. Er merkte ebenfalls an, dass sich später herausstellte, dass nach dem Gespräch mit dem Ermittler ein Protokoll erstellt wurde, das seine Worte widergibt.

Obwohl das Verhör des Vaters von Samutsevitch von der Anklage beantragt worden war, weigerte der sich, viele Fragen des Staatsanwaltes zu beantworten. Und als der Ankläger sich dafür interessierte, ob die Angeklagte bei Fürsorgestellen für psychisch Kranke oder Drogenabhängige bekannt sei oder schwere Kopfverletzungen erlitten habe,  bat der Zeuge, ihm keine weiteren derartigen Fragen über seine Tochter zu stellen.

Am Donnerstag weigerte sich das Gericht, Zeugen der Verteidigung zu hören, darunter die Schriftstellerin Ljudmila Ulitzkaja und den Blogger Alexander Navalnyj, dessen Erscheinen geplant war.

Eine Zeugin, allerdings von Seiten der Anklage, kam ins Gericht, verließ die Verhandlung aber im letzten Moment. Nach ihren Worten rührte ihre Weigerung teilzunehmen daher, dass sie von anonymen Unterstützern der Angeklagten bedroht worden sei.

Am Donnerstag verlas die Richterin Syrova Bestandteile der Akte, insbesondere die Protokolle der Gegenüberstellungen,  bei denen die Zeugen aus drei Personen diejenigen identifizieren sollten, die sie am Tatort gesehen hatten. Die Angeklagte Nadezhda Tolokonnikova wurde von Zeugen an „den Gesichtszügen, den ausdrucksvollen Augen und der Struktur ihrer Wadenmuskeln“ erkannt.

Ebenso wurde ein psychologisch-linguistisches Gutachten verlesen, nach dem die Pussy Riot-Mitglieder keinen religiösen Hass geschürt hätten, nicht von einer Unterlegenheit aufgrund religiöser Einstellungen gesprochen hätten, aber die Gefühle der orthodoxen Gläubigen beleidigt hätten.

Die Experten verwiesen darauf, dass sie in den Handlungen der Gruppe in der Kathedrale keine Anzeichen für eine feindliche Haltung gegenüber der Orthodoxie gefunden hätten, sie aber in dem ins Internet gestellten Text Anzeichen für Vorbehalte „gegenüber Geistlichen (Popen), Unmenschen und Häretikern“ sähen.

Im Gericht wurde ebenfalls das Ergebnis eines gerichtspsychologischen Gutachtens verlesen – das fand bei den Mitgliedern der Punkband Persönlichkeitsstörungen, die sich in einer überhöhten Selbsteinschätzung, einer aktiven Lebenseinstellung,  Entschiedenheit, erhöhter Neigung zur Selbstbestätigung und Schwierigkeiten, die Folgen seiner Handlungen zu verstehen,  manifestierten, wie es im Ergebnis des Gutachtens heißt.

 

FÜNFTER TAG. DIE ZEUGEN DER VERTEIDIGUNG

Der fünfte Tag des Prozesses begann für die Journalisten mit einer Diskussion über die Erklärung Vladimir Putins, der vor seiner Rückreise aus London gegenüber der Presse gesagt hatte, dass er nichts gutes an den Handlungen von Pussy Riot finden könne, aber der Meinung sei das man sie „nicht ganz so hart“ bestrafen solle und auf ein begründetes Gerichtsurteil vertraue.

Das Gericht begann mit der Aufnahme der Sachbeweise. Insbesondere die Mützen und Kleider, in denen die Angeklagten ihre Aktion in der Kathedrale durchgeführt hatten, wurden in Augenschein genommen. Davor wurden die Beweismittel in Kartons für Papier aufbewahrt.

Der Staatsanwalt zog in weißen Handschuhen ein gelbes Kleid und zwei blaue Mützen hervor und zeigte sie; im Anschluss bat er die Richterin, den Zuschauern im Saal, die das Lachen nicht zurückhalten konnten, einen Tadel zu erteilen.

Es wurden ebenfalls einige Videoaufnahmen im Gericht gezeigt, die zu den Gerichtsakten genommen worden waren. Gegen Abend wurde erklärt, dass die Anklage ihre Beweisführung in der Strafsache abgeschlossen habe.

Praktisch den ganzen Freitag über wurde diskutiert, wie viele Zeugen der Verteidigung vom Gericht vernommen werden. Den Aktivisten Aleksej Navalnyj, die Schriftstellerin Ludmila Ulitskaja, Künstler, Kunstwissenschaftler, Theologen und sogar Augenzeugen des Punkgebetes anzuhören verweigerte das Gericht und entschied, nur zwei Lehrer von Ekaterina Samutsevitch und Nadezhda Tolokonnikova und eine Kommilitonin von Marija Alechina  zu vernehmen. Vorher war als Zeugin der Verteidigung im Gericht schon Natalja Bezhina, stellvertretende Rektorin des Institutes für Journalistik und literarische Kunst, aufgetreten; dort hatte Alechina drei Jahre studiert.

Zum Ende der Verhandlung stellte sich heraus, dass die Anklage nicht weiss, wo und wann der Videoclip mit dem Auftritt der Punkband geschnitten wurde und wer ihn ins Internet gestellt hat. Das war der Anlass für die Anwältin Volkova vorzuschlagen, dass man Stirlitz für Spionage und Vitsin, Nikulin und Morgunov für Schwarzbrennerei vor Gericht bringen könne [Anspielung auf bekannte sowjetische Filme, in denen diese Personen die entsprechenden Handlungen begehen – Anm.d.Übers.].

Die Verhandlung endete mit der Weigerung der Richterin zu beantworten, ob sie orthodox sei, der Diskussion über die Farbe der Kleider der Frauen und ob es begründet sei, die Texte des eines ökumenischen Konzils und Texte juristischen Inhaltes zu den Akten zu nehmen.

Der Prozess wird am 06. August um 10:00 Uhr fortgesetzt.

 

http://rapsinews.ru/judicial_analyst/20120804/264110251.html