Das Gerichtsverfahren gegen die Mitglieder von Pussy Riot beginnt am 30. Juli. Diese Entscheidung hat die Richterin des Moskauer Chamovnitcheskij-Gerichtes Marina Syrova getroffen, die die Mehrzal der Anträge der Verteidigung als verfrüht abgelehnt hatte.
Vor dem Beginn der Verhandlung haben Nadezhda Tolokonnikova, Marija Alechina und Ekaterina Samutsevitch die Möglichkeit, die Gerichtsakten zu lesen, die sie wegen der zeitlichen Beschränkung durch das Moskauer Taganskij-Gericht nicht lesen konnten.
Von allen Anträgen der Verteidiger von Pussy Riot wurde nur zweien stattgegeben – und beide sind nach den Worten der Anwälte eher technischer Natur. Zum einen erhalten die Inhaftierten, wie sie gebeten hatten, die Protokolle der Verhandlung im Zwischenverfahren. Und weiter erhalten sie etwas Zeit um sich mit den Gerichtsakten vertraut zu machen (vorher hatten die Anwälte mitgeteilt, dass Ekaterina Samutsevitch, Marija Alechina und Nadezhda Tolokonnikova nicht einmal die Hälfte der sieben Ordner hatten lesen können).
„Meines Erachtens ist die Art und Weise wie diesem Antrag stattgegeben wurde und auf welche Art das Aktenstudium erfolgen soll reine Schikane gegenüber unseren Mandantinnen. Sie werden die Akten im Gebäude des Chamovnitcheskij-Gerichtes lesen können. Das heißt, dass sie um fünf Uhr morgens geweckt werden, in einem stickigen Gefangenentransporter hingebracht werden und kein Essen erhalten. Und unter diesen unmenschlichen Bedingungen werden sie die Woche über versuchen etwas zu lesen, etwas zu verstehen. Dass wurde extra so festgelegt, damit wir uns nicht gemeinsam mit unseren Mandantinnen auf die Hauptverhandlung vorbereiten, eine Verteidigungsstrategie und weitere Schritte ausarbeiten können,“ sagt der Anwalt Nikolaj Polozov.
Prinzipiell waren für die Anwälte gerade die abgelehnten Anträge. Zum Beispiel der zum Ausschluss des dritten psychologisch-linguistischen Gutachtens, dem einzigen Dokument in den Akten, dass enthält, dass in den Handlungen von Nadezhda Tolokonnikova, Marija Alechina und Ekaterina Samutsevitch, die an dem „Punkgottesdienst“in der Christi-Erlöser-Kathedrale teilgenommen hatten, zu Hass und Feindschaft aufgestachelt wird. Die Anwälte hatten die Erstellung eines neuen Gutachtens und die Ladung von Zeugen beantragt – insgesamt 34 Personen (darunter Präsident Putin und Patriarch Kirill, die in dem Lied von Pussy Riot erwähnt werden). Der Anwalt Mark Feygin erklärt:
„Die Anträge, die abgelehnt wurden, sind höchst entscheidend für die Verhandlung, garantieren die Objektivität und Unparteiigkeit. Mit anderen Worten, ein streitiges Verfahren, wie es nicht nur die Strafprozessordnung, sondern die Gesetzgebung der Russischen Föderation insgesamt fordert, ist hier nicht gewährleistet. Den Anträgen der Anklage wird stattgegeben, entscheidend ist insgesamt die Meinung dieser Seite. Die Verteidigung kann, da sie keine anderen Möglichkeiten hat, die Verteidigung der Mandantinnen nicht in vollem Umfang gewährleisten. Die Vorwände sind an den Haaren herbeigezogen. Zum Beispiel wurde die Ladung von Zeugen der Verteidigung – Experten und Spezialisten – abgelehnt unter dem Vorwand, dass wir diese Möglichkeit in der nächsten Phase des Prozesses hätten. Das heißt wir haben die Verantwortung, diese Zeugen zu laden. Putin und den Patriarchen außen vor; aber es ist nicht ganz klar, wie wir das Erscheinen der Ermittler, die den Fall geleitet haben, gewährleisten sollen. Und ihre Aussagen sind wichtig. Ungeachtet dessen werden wir natürlich am Prozess teilnehmen und diese Anträge wieder und wieder stellen,“ sagt Mark Feygin.
Empört hat die Verteidiger von Pussy Riot auch der letzte Absatz der Entscheidung am Ende des Zwischenverfahrens, Die Anwältin Violetta Volkova erläutert:
„In der Entscheidung, die das Gericht getroffen hat, gibt es folgenden Satz: ‚Den Beschuldigten Tolokonnikova, Samutsevitch und Alechina werden Verteidiger des Moskauer Städtischen Anwaltskollegiums (d.h.Pflichtverteidiger – Anm.d.Übers.) beigeordnet.' Ich zum Beispiel verstehe nicht, warum, wenn jede der Beschuldigten einen Anwalt hat und wir in der Gerichtsverhandlung alle gemeinsam auftreten werden, ein unbeteiligter Verteidiger bestellt wird. Das widerspricht grob der Strafprozessordnung und dem Gesetz „Über die Anwaltschaft und die anwaltliche Tätigkeit“. Ich verstehe nicht, was in dem Fall passiert und warum das Gericht derart grobe Verstösse zuläßt?“ fragt sich Violetta Volkova.
Für Journalisten bei der Verhandlung war die wahrscheinlich größte Überraschung die Entscheidung, dass es eine Online-Übertragung des gesamten Prozesses [laut Seite des Gerichtes nur des 30.07. – Anm.d.Übers.] geben wird. Das teilte Pressesprecherin des Moskauer Chamovnitcheskij-Gerichtes Darja Ljach teilte mit:
Das Verfahren wird von einer Einzelrichterin in offener Verhandlung gehört. Um einen möglichst weitreichenden Zugang zu Informationen zu gewährleisten wird es eine Online-Übertragung auf der offiziellen Webseite des Gerichtes geben…“
