Die Verhandlung in dem Fall wegen Rowdytums in der „wichtigsten Kathedrale des Landes“ nähert sich zielstrebig ihrer Auflösung. Der siebte Tag verging mit emotionalen, aber im Rahmen des Anstandes bleibenden Plädoyers. Der Staatsanwalt forderte für die Bandmitglieder drei Jahre lagerhaft, die Anwälte der Geschädigten schlugen vor, nur Bewährung zu verhängen. Für Morgen müssen Nadezhda Tolokonnikova, Marija Alechina und Ekaterina Samutsevitch ihr letztes Wort vorbereiten.

(…) Der Auftritt des Staatsanwaltes Aleksander Nikiforov wartete mit prächtigen Charakteristiken für die „Bacchanalien“ unter dem Namen „Mutter Gottes, vertreibe Putin“ und die Handlungen der Angeklagten auf: „vulgär, provozierend, bewegten sich zynisch auf der Solea und dem Ambon, begingen „mehr als furchtbare Handlungen“. „Die Angeklagten vergriffen sich an der Gleichberechtigung, Eigenständigkeit und hohen Bedeutung der Orthodoxie, haben in psychischer und emotionaler Hinsicht negativ auf die Gruppe der orthodoxen Gläubigen eingewirkt“, erklärte der Staatsanwalt. Nikiforov ließ es auch nicht aus, die Ergebnisse des dritten Gutachtens´(des einzigen von dreien, in dem die Verfasser Hass und Feindseligkeit als Motiv von Pussy Riot gefunden hatten) zu beschreiben und zu erklären.

 

Die Haltung des Staatsanwaltes wurde etwas durch die positiven Charakteristiken über die Frauen gemildert und er beantragte drei Jahre in einer Strafkolonie mit allgemeinem Regime.

 

Die Anwältin der Geschädigten, Larisa Pavlovna, schloss sich dem Staatsanwalt an und ergänzte einige ihres Erachtens wichtige Dinge (…) weiter machte sie deutlich, dass der Feminismus, wie ihn Tolokonnikova, Alechina und Samutsevitch „propagieren“ eine „Todsünde“ sei (…)

 

Pavlovas Kollege Aleksej Taratuchin (…) benahm sich während seines Auftrittes emotional, stellte Fragen und beantwortete sie selbst, raschelte mit den Papieren, sah die Angeklagten an und erklärte dann am Ende überraschend, dass seine Mandanten darum bitten, dass keine Freiheitsstrafe sondern zwei Jahre mit Bewährung verhängt werden sollen.

 

Lev Ljalin, ein weiterer Anwalt der Geschädigten verglich die Reaktion auf das Punkgebet mit einem Bürgerkrieg und deutete an, dass man nicht auf umfassende Gnade hoffen darf „Christliches Erbarmen, das ist eine Definition, um die man bitten, aber die man nicht fordern kann.“ (…)

 

Nach einstündiger Pause hatte die Verteidigung das Wort. Die Anwältin Violetta Volkova lenkte die Aufmerksamkeit des Gerichtes darauf, das die erhobene Anklage ihrer Meinung nach unbegründet sei und das Punkgebet nicht so schrecklich sei wie die Geschädigtenseite glauben machen wolle. „Ihnen (den Aktivistinnen) wird grelle Kleidung, unanständig angehobene Beine an einem „heiligen“ Platz der Kathedrale vorgeworfen. Sie haben sich mit dem Hintern zu einem heiligen Nagel gedreht und damit das jahrhundertealte Fundament des Glaubens zerstört“, erklärte Volkova nicht ohne Ironie und sah den Staatsanwalt an. Auch der Ermittler bekam etwas ab: Die Anwältin teilte mit, dass sie persönlich gesehen habe, wie Akten gefälscht wurden. Das war nicht ihr einziger Einwand gegeb den Prozess: „In diesen zwei Wochen sind wir Zeugen von Folter geworden und einer grausamen Haltung gegenüber unseren Mandantinnen. Sie dürften nicht schlafen, sie konnten sich nicht normal ernähren und bekamen kein warmes Essen, sie wurden erniedrigt, Die Staatsanwaltschaft erlaubte sich Beleidigungen gegenüber der Verteidigung, das Gericht verhinderte Rechtfindung, lies Zeugen und Experten nicht auftreten und versuchte am 03. August überhaupt, die Öffentlichkeit auszuschließen.“

 

„Der Nagel, dem den Rücken zuzuwenden sündhaft ist, steckt jetzt in der Verfassung und sie verblutet in diesem Gerichtsverfahren“, resümierte Volkova düster.

 

Nadezhda Tolokonnikovas Anwalt Mark Feygin war nicht weniger wortgewandt: „In Russland ist es üblich, dem Richter die Stiefel zu lecken. Du musst Dich nicht nur entschuldigen und bereuen, du musst auch noch alles gestehen. Du musst dem Staat die Möglichkeit geben Dich in Fetzen zu reißen und du verwandelst dich in ein absolutes Nichts. Der Mensch darf ein humanes verhalten erwarten, wenn er sich selbst als person zerstört“, erklärte Feygin und gestand damit de facto die Ausweglosigkeit ein.

„Das ist dem Staat nicht gelungen, die Persönlichkeit ist nicht zerstört worden. Wenn sie (die Angeklagten auf der Via Dolorosa gewesen wären, als er sein kreuz trug, hätten er sie ihm geholfen als die, die hiei sitzen…Wenn sie eine Freiheitsstrafe bekommen, wird die Gesellschaft das niemals verzeihen“, endete Feygin unter dem Applaus des Saales.

 

Die Gerichtsdiener verbaten das Klatschen nicht.

 

Der Verteidiger Nikolay Polozov merkte an, dass in der Christi-Erlöser-Kathedrale Banketts und Firmenfeiern stattfinden.  Er erklärte, dass ihn als Gläubigen die Aktion auch verletzt habe, dass sie aber noch lange kein Straftatbestand sei.

Die Angeklagten, die an den Schlussplädoyers teilnahmen, wiederholten insgesamt das, was sie schon vorher gesagt hatten: das sie unzufrieden seien mit dem Tandem aus Kirche und Staat, dass ihre Aktion politisch sei, sie der Orthodoxie positiv gegenüberstünden, ohne Hass. Alechina allerdings merkte noch an, dass ihr der Ermittler Radtchenkov Zusammenarbeit angeboten hatte. „Er sagte ‚wenn sie gestehen, kann ich ihr Sprachrohr werden und dann… ‚Und was dann kommt wissen wird nicht.“

 

Ekaterina Samutsevitch äußerte: „Ich denke, wenn wir in der Christi-Erlöser-Kathedrale „Mutter Gottes, beschütze Putin“ und „Mutter Gottes werde nie Feministin“ gesungen hätten, säßen wir nicht hier.“

 

Die Richterin unterbrach die Verhandlung bis zum 8. August und bemerkte gegenüber den Angeklagten: "Morgen werden Sie das letzte Wort erhalten."

http://www.gazeta.ru/social/2012/08/07/4715521.shtml